
Wikimedia (PD)
Liebe Wahlmänner und Wahlfrauen, die Ihr von den Landtagsparteien beordert wurdet, den neuen Bundespräsidenten zu küren:
Gemäß BPräsWahlG hattet Ihr das Recht, dem Präsidenten des Bundestages einen eigenen Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen. Falls Euch das unbekannt war: Ihr könnt das nachholen, falls es zu einem zweiten oder dritten Wahlgang kommen sollte (§9, Absatz 1).
Falls Ihr Euch nicht für einen der vier wenig repräsentativen Kandidaten entscheiden möchtet und auch keinen Gegenvorschlag parat habt, so könnt Ihr Euch immer noch enthalten oder eine ungültige Stimme abgeben.
Das muss aber nicht sein: Georg Schramm könnte eventuell noch per Fax seine Zustimmungserklärung geben…


