Noch ist nichts verloren!

Schloss Bellevue

Wiki­me­dia (PD)

Liebe Wahl­män­ner und Wahl­frauen, die Ihr von den Land­tags­par­teien beor­dert wur­det, den neuen Bun­des­prä­si­den­ten zu küren:

Gemäß BPräs­WahlG hat­tet Ihr das Recht, dem Prä­si­den­ten des Bun­des­ta­ges einen eige­nen Kan­di­da­ten zur Wahl vor­zu­schla­gen. Falls Euch das unbe­kannt war: Ihr könnt das nach­ho­len, falls es zu einem zwei­ten oder drit­ten Wahl­gang kom­men sollte (§9, Absatz 1).

Falls Ihr Euch nicht für einen der vier wenig reprä­sen­ta­ti­ven Kan­di­da­ten ent­schei­den möch­tet und auch kei­nen Gegen­vor­schlag parat habt, so könnt Ihr Euch immer noch ent­hal­ten oder eine ungül­tige Stimme abgeben.

Das muss aber nicht sein: Georg Schramm könnte even­tu­ell noch per Fax seine Zustim­mungs­er­klä­rung geben…

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